Aktuelles und Bekanntmachungen
Hundeführen während der Brut- und Setzzeit
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kelkheim (Taunus) hat in ihrer Sitzung am 19. Dezember 2023 die Satzung über den Leinenzwang für Hunde während der Brut- und Setzzeit geändert. Nun müssen Hunde vom 15. März bis zum 30. Juni eines jeden Jahres im gesamten Außenbereich der Stadt Kelkheim (Taunus) an der Leine geführt werden. Die zulässige Leinenhöchstlänge beträgt 10 m. Verstöße gegen diese Regelung können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Ganzjährig ausgenommen von der Leinenpflicht sind folgende Flächen, welche vor Ort mit entsprechender Beschilderung versehen sind:
Ganzjährig ausgenommen von der Leinenpflicht sind folgende Flächen, welche vor Ort mit entsprechender Beschilderung versehen sind:
- Etwa 8.700 qm große Fläche westlich der Gewerbegebietserweiterung Münster zwischen dem Fernradweg R 8 und der Bebauung Max-Planck-Straße 4 bis 14 (unterhalb Spielhalle bis Autowaschanlage)
- Etwa 3.500 qm große Fläche nördlich des Parkplatzes Hauptfriedhof zwischen der Königsteiner Straße und dem Friedhofsgelände
- Etwa 4.700 qm große Teilfläche der städtischen Obstanlage Reis angrenzend an die Straße Am Reis in der Verlängerung des Zaunes um den Sportplatz sowie der Verlängerung des asphaltierten Weges aus Richtung Hölderlinstraße
- Etwa 4.700 qm große Fläche zwischen dem Parkplatz am Rettershof und dem südlich davon gelegenen Wald
- Etwa 4.300 qm große Teilfläche der Ochsenbornwiese in Eppenhain talseits der Grundstücke Am Weiherhaag 3 bis 15