Aktuelles und Bekanntmachungen
Kultur und Spaß muss für alle Kinder möglich sein!
Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 18 Jahren mit Wohnsitz in Kelkheim (Taunus), deren Familien einen Anspruch auf soziale Leistungen für den täglichen Lebensbedarf haben, erhalten gegen Vorlage eines entsprechenden aktuellen Nachweises (SGB-II-Bescheid, SGB-XII-Bescheid, Asylgeldbescheid, Wohngeldbescheid, Kindergeldzuschuss) einen finanziellen Zuschuss von 30,00 ¤ pro Kind.
Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich im Rathaus an die zuständigen Sachbearbeiterinnen, Frau Bardenheyer, Tel.: 06195 803-805 und Frau Steigleder, Tel.: 06195 803 852.
Die Förderung kann im Rathaus der Stadt Kelkheim (Taunus) in der Zeit vom 17.06.2024 bis zum 12.07.2024 zu den folgenden Zeiten abgeholt werden:
- Montag bis Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
- Dienstag von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
- Donnerstag von 16.00 Uhr - 18.00 Uhr
Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich im Rathaus an die zuständigen Sachbearbeiterinnen, Frau Bardenheyer, Tel.: 06195 803-805 und Frau Steigleder, Tel.: 06195 803 852.