Stadtwappen Kelkheim Kelkheim (Taunus)

Hunde

Hunde in Kelkheim

Zurzeit beträgt der Steuersatz jährlich
  • für einen Hund 96,00 ¤
  • für einen gefährlichen Hund nach der HundeVO 600,00 ¤
Die Steuer ist in vier Teilbeträgen zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. Oktober fällig. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es Steuerermäßigungen oder Steuerbefreiungen geben. Steuerbefreiungen oder -begünstigungen werden nicht für gefährliche Hunde gewährt.

Bei der Anmeldung eines Hundes wird eine Hundesteuermarke ausgegeben, die am Hundehalsband anzubringen ist. Bei einem Umzug innerhalb Kelkheims oder einem Wegzug aus Kelkheim ist unser Steueramt zu informieren. Wird ein Hund veräußert, so ist der Stadt Kelkheim der Name und die Anschrift des neuen Halters sowie der Zeitpunkt des Halterwechsels mitzuteilen. Bei Tod eines Hundes ist bei Abmeldung eine tierärztliche Bescheinigung vorzulegen, falls vorhanden.

Die An- und Abmeldung eines Hundes ist persönlich oder schriftlich möglich.



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