Meldebehörde
Beantragung eines Reisepasses
In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Den Reisepass müssen Sie persönlich beim Bürgeramt (Passbehörde der Wohnortgemeinde) beantragen. Örtlich zuständig ist die Passbehörde der Gemeinde, in deren Bezirk Sie für Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen für Ihre Hauptwohnung, gemeldet sind.
Der Reisepass kann bereits für Kinder ab 0 Jahren ausgestellt werden. Abhängig vom Reiseziel benötigen Kinder jeden Alters ein eigenes Reisedokument. Wenn Reisen mit Ihrem Kind in passpflichtige Länder geplant sind, wird empfohlen, einen regulären Reisepass zu beantragen, da der Personalausweis in einigen Reiseländern, wie beispielsweise in den USA, nicht anerkannt wird.
Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers). In Reisepässen bei Antragstellern bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr werden keine Fingerabdrücke gespeichert.
Voraussetzungen:
- Deutsche Staatsangehörigkeit
- Persönliche Antragstellung erforderlich, keine Vertretung - auch nicht mit Vollmacht möglich
Benötigte Unterlagen:
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder z.B. der Personalausweis (wenn vorhanden, Geburts- oder Heiratsurkunde im Original (Stammbuch))
- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
Hinweis:
Reisepässe für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
- Zur Prüfung der Identität muss das minderjährige Kind als sog. Passbewerberin bzw. Passbewerber bei der Antragstellung persönlich bei der Behörde erscheinen
- Antragsberechtigt ist nur, wer als Sorgeberechtigter den Aufenthalt der minderjährigen Person bestimmen kann. Bei Antragstellung durch lediglich einen sorgeberechtigten Elternteil muss eine schriftliche Einverständniserklärung sowie Ausweis oder Pass des Weiteren Sorgeberechtigten vorgelegt werden.
- Bei ledigen Elternteilen: Vorlage des Sorgerechtsnachweises des Jugendamtes im Original
- Bei geschiedenen Personen: Nachweis des Sorgerechts durch Vorlage des rechtskräftigen Scheidungsurteils oder des Sorgerechtsbeschlusses des Familiengerichtes im Original
- Angabe zur Größe und der Augenfarbe des Kindes
Gebühren
Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres (Gültigkeitsdauer 6 Jahre):
- Reisepass 37,50 ¤
- Express-Reisepass 69,50 ¤
Antragstellung ab Vollendung des 24. Lebensjahres (Gültigkeitsdauer 10 Jahre):
- Reisepass 70,00 ¤
- Express-Reisepass 102,00 ¤
Die Gebühren werden bei Beantragung fällig.
Rechtsgrundlagen
- Formular für die Einverständniserklärung der Eltern zur Beantragung eines Reisepasses [Download: 47.5 KByte]