Stadtwappen Kelkheim Kelkheim (Taunus)

Standesamt

Namenserklärung

Das Standesamt beurkundet Erklärungen, die den Namen einer Person betreffen.

Wenn Sie z. B. nach einer Eheauflösung Ihren "alten" Namen wieder annehmen wollen, so erklären Sie dies beim Standesamt.

Haben Sie anlässlich Ihrer Eheschließung keinen Ehenamen bestimmt (z. B. bei einer Eheschließung im Ausland), so können Sie dies bei uns nachholen.

Haben Sie Ihren Namen nach ausländischem Recht erworben und gilt fortan deutsches Recht, können Sie hier eine Angleichungserklärung abgeben.

Das Standesamt berät Sie auch darüber, ob durch diese Entscheidung der Name Ihrer Kinder betroffen ist.

Die Änderung eines Vornamens nach § 11 in Verbindung mit § 3 NamÄndG (Öffentlich-rechtliche Namensänderung) können Sie auch bei uns beantragen.


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