Standesamt
Das Standesamt Kelkheim (Taunus)
Öffnungszeiten und Ansprechpartner
Die standesamtliche Trauung - was ist zu tun?
Wenn Sie die Absicht haben zu heiraten, sollten Sie sich zuerst beim Standesamt Ihres Wohnortes darüber informieren, welche Formalitäten für die Anmeldung zur Eheschließung notwendig sind.
Um dies so einfach wie möglich zu gestalten, gibt Ihnen Ihr Standesamt gerne Auskunft und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Um dies so einfach wie möglich zu gestalten, gibt Ihnen Ihr Standesamt gerne Auskunft und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Eheschließungen im Trauzimmer Rathaus Kelkheim (Taunus)
Eheschließungen finden grundsätzlich freitags im Trauzimmer des Rathauses statt.
Eheschließungstermine im Schlosshotel Rettershof 2024
Für die Trauungen im Schlosshotel Rettershof finden Sie hier aktuelle Termine für das Jahr 2024.
Eheschließungstermine Burg Eppstein 2024
Für die Trauungen in der Burg Eppstein finden Sie hier aktuelle Termine für das Jahr 2024.
Eheschließungstermine Burgvilla Eppstein 2024
Für die Trauungen in der Burgvilla Eppstein finden Sie hier aktuelle Termine für das Jahr 2024.
Wo erhalte ich Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden?
Diese Urkunden bekommen Sie nur bei dem Standesamt, das den Personenstandsfall beurkundet hat.
Sie erwarten Nachwuchs
Daran sollten Sie unbedingt denken!
Vaterschaftsanerkennungen sind schon vor der Geburt des Kindes möglich.
Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit uns auf.
Wenn Sie lohnsteuerpflichtig sind, teilen Sie bitte Ihrem Arbeitgeber die Geburt Ihres Kindes mit, damit dieser den Kinderfreibetrag entsprechend berücksichtigen kann.
Wichtig ist auch die sofortige Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse, bei der Ihr Kind versichert sein soll. Fragen Sie Ihre Krankenkasse, worauf Sie achten sollen, am besten vor der Geburt.
Die Meldepflicht bzw. Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt erledigt das beurkundende Standesamt für Sie.
Namenserklärung
Das Standesamt beurkundet Erklärungen, die den Namen einer Person betreffen.
Beurkundung von Sterbefällen
Auch die Beurkundung von Sterbefällen gehört zum Aufgabenbereich des Standesamtes.
Das Standesamt ist zuständig für die im Standesamtsbezirk verstorbenen Personen, sowie für die hier wohnhaft gewesenen und im Ausland verstorbenen deutschen Staatsangehörigen (Nachbeurkundung) und für die Beurkundung von Kriegssterbefällen.
Das Standesamt ist zuständig für die im Standesamtsbezirk verstorbenen Personen, sowie für die hier wohnhaft gewesenen und im Ausland verstorbenen deutschen Staatsangehörigen (Nachbeurkundung) und für die Beurkundung von Kriegssterbefällen.