Hinweisgeber-Portal
Für die Bediensteten der Stadt Kelkheim (Taunus)
Mit Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) und dem Hessischen Hinweisgebermeldestellengesetzes (HHinMeldG) zum 2. Juli 2023 wurden Unternehmen und Behörden ab 50 Mitarbeiter dazu verpflichtet ein Hinweisgeberportal einzurichten.
Ziel ist es, hinweisgebende Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und an die nach dem HinSchG vorgesehene Meldestellen melden oder offenlegen, zu schützen.
Ab dem 1. Dezember 2023 verfügt die Stadt Kelkheim (Taunus) über solch ein Hinweisgeberportal.
Sie, als Hinweisgeber und Beschäftigter der Stadt Kelkheim (Taunus), haben nun jederzeit die Möglichkeit Meldungen von Verstößen im beruflichen Kontext in den Bereichen Finanzen, Datenschutz und IT-Sicherheit, Personal, Diskriminierung/Ungleichbehandlung und Andere abzugeben.
Aus Deutschland: +49 800 3800 999
Aus dem Ausland: +49 69 99998839
oder ein Telefonat mit den Meldestellenbeauftragten
Geben Sie eine Meldung in das Hinweisgeberportal ab, erhalten Sie einen 16stelligen Code. Zudem ist Ihre Meldung mit einem 4stelligen PIN, den Sie frei wählen können, zusätzlich abgesichert. Bewahren Sie bitte diesen Code und PIN an einem sicheren Ort auf. Damit können Sie jederzeit mit uns in Kontakt bleiben und eventuelle Rückfragen beantwortet werden.
Bitte senden Sie niemals eine Meldung per E-Mail an die Meldestellenbeauftragten. Hierdurch wäre die Vertraulichkeit nicht mehr gewahrt. Das Hinweisgeberportal ist ein in sich geschütztes System, auf das nur die Meldestellenbeauftragten Zugriff haben.
Bitte beachten Sie:
Ziel ist es, hinweisgebende Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und an die nach dem HinSchG vorgesehene Meldestellen melden oder offenlegen, zu schützen.
Ab dem 1. Dezember 2023 verfügt die Stadt Kelkheim (Taunus) über solch ein Hinweisgeberportal.
Sie, als Hinweisgeber und Beschäftigter der Stadt Kelkheim (Taunus), haben nun jederzeit die Möglichkeit Meldungen von Verstößen im beruflichen Kontext in den Bereichen Finanzen, Datenschutz und IT-Sicherheit, Personal, Diskriminierung/Ungleichbehandlung und Andere abzugeben.
Über den Link
https://app.whistle-report.com/report/782558de-b27c-4e8b-a3e1-eccf1c5957e0Den QR-Code
Die telefonische Hotline
Montag bis Freitag zwischen 09.00 - 17.00 UhrAus Deutschland: +49 800 3800 999
Aus dem Ausland: +49 69 99998839
oder ein Telefonat mit den Meldestellenbeauftragten
Wichtiger Hinweis
Wir empfehlen Ihnen, mit unterdrückter Rufnummer anzurufen, wenn Sie Wert auf Anonymität legen.Oder bei einem persönlichen Gespräch
Wichtig ist, geben Sie Ihre schriftlichen Meldungen bitte immer über das Hinweisgeberportal ab, da Sie sonst nicht nach dem HinSchG geschützt sind. Bei Telefonaten oder persönlichen Gesprächen werden die Meldestellenbeauftragten zusammen mit Ihnen Ihre Meldung in das System eingeben. Ihrer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorausgesetzt.Geben Sie eine Meldung in das Hinweisgeberportal ab, erhalten Sie einen 16stelligen Code. Zudem ist Ihre Meldung mit einem 4stelligen PIN, den Sie frei wählen können, zusätzlich abgesichert. Bewahren Sie bitte diesen Code und PIN an einem sicheren Ort auf. Damit können Sie jederzeit mit uns in Kontakt bleiben und eventuelle Rückfragen beantwortet werden.
Bitte senden Sie niemals eine Meldung per E-Mail an die Meldestellenbeauftragten. Hierdurch wäre die Vertraulichkeit nicht mehr gewahrt. Das Hinweisgeberportal ist ein in sich geschütztes System, auf das nur die Meldestellenbeauftragten Zugriff haben.
Bitte beachten Sie:
Nach § 33 Abs. 1 und 2 HinSchG wird ein Hinweisgeber nicht geschützt, der vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Falschmeldung abgibt oder keinen hinreichenden Grund zur Annahme hat, dass die Meldung zum Zeitpunkt der Meldung der Wahrheit entsprach. In diesen Fällen können Repressalien nach Art. 19 Richtlinie (EU) 2019/1937 des europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden erfolgen. Gemäß § 38 HinSchG ist die hinweisgebende Person zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Meldung oder Offenlegung unrichtiger Informationen entstanden ist.
Als Hinweisgeber haben Sie auch die Möglichkeit bei einer externen Meldestelle einen Hinweis abzugeben. Eine Auflistung der externen Meldestellen finden Sie auf dieser Seite. In erster Linie sollte jedoch eine Meldung der Bediensteten der Stadt Kelkheim (Taunus) auch über das Hinweisgeberportal der Stadt Kelkheim (Taunus) erfolgen.
Im Auftrag des Magistrats der Stadt Kelkheim (Taunus)
Als Hinweisgeber haben Sie auch die Möglichkeit bei einer externen Meldestelle einen Hinweis abzugeben. Eine Auflistung der externen Meldestellen finden Sie auf dieser Seite. In erster Linie sollte jedoch eine Meldung der Bediensteten der Stadt Kelkheim (Taunus) auch über das Hinweisgeberportal der Stadt Kelkheim (Taunus) erfolgen.
Im Auftrag des Magistrats der Stadt Kelkheim (Taunus)
Ihre Meldestellenbeauftragte
Ihre Meldestellenbeauftragte
Nicole Müller
06195 803-117
Stellvertretung
Rebecca Pfeiffer
06195 803-111
Nähere Informationen
- Datenschutzhinweis [Download: 558.2 KByte]
- Externe Meldestellen [Download: 25.7 KByte]
- Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) [Download: 128.1 KByte]
- EU-RiLi [Download: 1.4 MByte]