Stadtwappen Kelkheim Kelkheim (Taunus)

Was erledige ich wo?

Von A - Z finden Sie im unten stehenden Verzeichnis Informationen zu Ihrem Anliegen.
Bezeichnung:
Kfz: Feinstaubplakette
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Für Gebiete mit schlechter Luftqualität gibt es Luftreinhaltepläne. Luftreinhaltepläne enthalten Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität. Umweltzonen sind eine mögliche Maßnahme solcher Luftreinhaltepläne. Umweltzonen verringern die Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung. Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß dürfen in Umweltzonen nicht fahren.

Wollen Sie mit Ihrem Fahrzeug in einer solchen Umweltzone fahren, müssen Sie eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette erwerben. Die Plakette gibt es in drei verschiedenen Farben, die jeweils einer Schadstoffgruppe zugeordnet sind. Die Einordnung Ihres Fahrzeugs in eine der Schadstoffgruppen richtet sich nach den Emissionsschlüsselnummern. Diese finden Sie in den Fahrzeugpapieren.

Hinweis: Auf die Umweltzonen weist ein eigenes Verkehrsschild hin. Auf dem Zusatzschild sind die Farben der Plaketten angegeben, mit denen Fahrzeuge in der konkreten Umweltzone freie Fahrt haben.

Teaser

Wenn Sie in eine Umweltzone fahren möchten, brauchen Sie eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette. Hier erhalten Sie Informationen.

Verfahrensablauf

Tipp: Einige Stadt- und Landkreise stellen Onlinedienste zur Verfügung. Über diese können Sie eine Umweltplakette bestellen. Sie bezahlen per Lastschrift, Überweisung oder Kreditkarte. Die Plakette bekommen Sie mit der Post zugeschickt. Die genauen Regelungen können Sie den Internetangeboten entnehmen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Plaketten werden ausgegeben von der Zulassungsstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz) sowie von allen Stellen, die zur Durchführung der Abgasuntersuchung berechtigt sind. Das sind neben den Prüfstellen der Überwachungsorganisationen (z. B. TÜV, Dekra) auch viele Kfz-Werkstätten.

Voraussetzungen

Um eine Umweltplakette zu erhalten, muss Ihr Fahrzeug die Kriterien der Schadstoffgruppen 2, 3 oder 4 erfüllen.

Für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 können Sie keine Plakette erhalten. Das sind

  • Benziner ohne geregelten Katalysator und
  • ältere Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 1 oder schlechter.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Fahrzeugschein (bei älteren Kfz) beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I (bei neueren Kfz)

Welche Gebühren fallen an?

Je nach Stadt- beziehungsweise Landkreis, AU-Werkstatt oder Prüforganisation: meist EUR 5,00 - 8,00

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer

keine

In den meisten Fällen erhalten Sie die Plakette sofort.

Was sollte ich noch wissen?

Planen Sie in eine Umweltzone zu fahren, bemühen Sie sich nach Möglichkeit frühzeitig, eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette zu kaufen. Sollte es zu Verzögerungen kommen und Sie haben keine Feinstaubplakette/ Umweltplakette, so dürfen Sie nicht in die Umweltzone fahren.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Fachlich freigegeben am

20.08.2020
1 / 1
► Online beantragen
Terminvereinbarung
Bezeichnung:
Kfz: Feinstaubplakette
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Für Gebiete mit schlechter Luftqualität gibt es Luftreinhaltepläne. Luftreinhaltepläne enthalten Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität. Umweltzonen sind eine mögliche Maßnahme solcher Luftreinhaltepläne. Umweltzonen verringern die Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung. Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß dürfen in Umweltzonen nicht fahren.

Wollen Sie mit Ihrem Fahrzeug in einer solchen Umweltzone fahren, müssen Sie eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette erwerben. Die Plakette gibt es in drei verschiedenen Farben, die jeweils einer Schadstoffgruppe zugeordnet sind. Die Einordnung Ihres Fahrzeugs in eine der Schadstoffgruppen richtet sich nach den Emissionsschlüsselnummern. Diese finden Sie in den Fahrzeugpapieren.

Hinweis: Auf die Umweltzonen weist ein eigenes Verkehrsschild hin. Auf dem Zusatzschild sind die Farben der Plaketten angegeben, mit denen Fahrzeuge in der konkreten Umweltzone freie Fahrt haben.

Teaser

Wenn Sie in eine Umweltzone fahren möchten, brauchen Sie eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette. Hier erhalten Sie Informationen.

Verfahrensablauf

Tipp: Einige Stadt- und Landkreise stellen Onlinedienste zur Verfügung. Über diese können Sie eine Umweltplakette bestellen. Sie bezahlen per Lastschrift, Überweisung oder Kreditkarte. Die Plakette bekommen Sie mit der Post zugeschickt. Die genauen Regelungen können Sie den Internetangeboten entnehmen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Plaketten werden ausgegeben von der Zulassungsstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz) sowie von allen Stellen, die zur Durchführung der Abgasuntersuchung berechtigt sind. Das sind neben den Prüfstellen der Überwachungsorganisationen (z. B. TÜV, Dekra) auch viele Kfz-Werkstätten.

Voraussetzungen

Um eine Umweltplakette zu erhalten, muss Ihr Fahrzeug die Kriterien der Schadstoffgruppen 2, 3 oder 4 erfüllen.

Für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 können Sie keine Plakette erhalten. Das sind

  • Benziner ohne geregelten Katalysator und
  • ältere Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 1 oder schlechter.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Fahrzeugschein (bei älteren Kfz) beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I (bei neueren Kfz)

Welche Gebühren fallen an?

Je nach Stadt- beziehungsweise Landkreis, AU-Werkstatt oder Prüforganisation: meist EUR 5,00 - 8,00

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer

keine

In den meisten Fällen erhalten Sie die Plakette sofort.

Was sollte ich noch wissen?

Planen Sie in eine Umweltzone zu fahren, bemühen Sie sich nach Möglichkeit frühzeitig, eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette zu kaufen. Sollte es zu Verzögerungen kommen und Sie haben keine Feinstaubplakette/ Umweltplakette, so dürfen Sie nicht in die Umweltzone fahren.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Fachlich freigegeben am

20.08.2020
Stelle:
Main-Taunus-Kreis - Straßenverkehrsamt
Adresse:
In den Nassen 2
65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt
Telefon:
06192 205-0
Telefax:
06192 205-1986
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Montag
ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr

Dienstag
ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr

Mittwoch
ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr

Donnerstag
halbtags: 7:00 bis 14:00 Uhr

Freitag
halbtags: 7:00 bis 14:00 Uhr

Termin online buchen

Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja
A_66_600x
« Seitenanfang